Black-Hat-Hacker sind Personen, die unbefugt in Computersysteme eindringen, um daraus einen persönlichen Vorteil zu ziehen – etwa Geld, Daten oder Sabotage. Der Name stammt aus den Western-Filmen, in denen die Bösewichte schwarze Hüte trugen. Black-Hats sind die kriminelle Gegenseite der White-Hat-Hacker und gehören zu den Cyberkriminellen.

Ziele und Methoden

Black-Hats nutzen technische Sicherheitslücken, Exploits und Social Engineering, um in Systeme einzudringen. Typische Aktivitäten sind der Diebstahl von Zugangsdaten, die Verbreitung von Malware und Ransomware, das Kapern von Rechnern für Botnetze sowie Phishing-Kampagnen. Einmal eingedrungen, sichern sie sich mit Backdoors dauerhaften Zugang und bleiben oft Monate unentdeckt.

Rechtliche Einordnung

Black-Hat-Aktivitäten erfüllen in Deutschland Straftatbestände wie das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), das Abfangen von Daten (§ 202b StGB), die Datenveränderung (§ 303a StGB) und die Computersabotage (§ 303b StGB). Die Strafverfolgung übernehmen Staatsanwaltschaften, das Bundeskriminalamt und internationale Behörden wie Europol. Ermittlungen führen regelmäßig zur Zerschlagung von Gruppen – etwa 2024 gegen die Ransomware-Bande LockBit.

Abgrenzung

Zum Schutz vor Black-Hats setzen Unternehmen auf mehrschichtige Verteidigung: aktuelle Patches, Firewalls, Schulungen, Backups und regelmäßige Penetrationstests durch White-Hats.

Verwandte Grundlagen: Insider Threat, Vulnerability Management, SOC, Zero-Day.